Beratungskosten
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, regelt verpflichtend die Höhe der Vergütung für die Arbeit der Rechtsanwälte. Dabei orientiert es sich vor allem am Gegenstandswert oder Streitwert.
Allerdings eröffnet das RVG auch die Möglichkeit, dass Anwalt und Mandant eine indiviuelle Vereinbarung, sogenannte Honorarvereinbarung schließen. Diese kann im Einzelfall dem Anliegen und der Leistungsfähigkeit des Mandaten oder aber der Komplexität der Sache besser gerecht werden.
Die Frage der Kosten für die Beratung und Vertretung wird von mir offen angesprochen und sollte am Anfang vertrauensvoll besprochen werden, so dass darüber für den Mandanten Klarheit besteht.
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